Allgemeine Geschäftsbedingungen



1. Allgemeines

Unsere Bedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Bedingungen abweichende Bedingungen des Vertragspartners erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich der Geltung zugestimmt. Unsere Bedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Bedingungen abweichender Bedingungen des Vertragspartners die Lieferung an den Vertragspartner vorbehaltlos ausführen.

Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Vertragspartner getroffen werden, sind in einem Vertrag schriftlich niederzulegen. Für den Umfang der vertraglich vereinbarten Lieferungen/Leistungen ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend.

Unsere Bedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Vertragspartner.

Das Vertragsverhältnis wird ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Übereinkommens über den Internationalen Wareneinkauf beurteilt, auch bei Fällen mit Auslandsbeziehungen.

2. Angebot

Unsere Angebote sind stets freibleibend und sind wenn nicht anders gekennzeichnet vier Wochen gültig.

3. Preise

Alle Preise gelten in der vereinbarten Währung ab Werk/Lager ohne Verpackung, Versand und Fracht. Ohne besondere Vereinbarung gilt Euro als vereinbart.

Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen, sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnung gesondert ausgewiesen.

Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.

Sofern sich aus der Auftragsbestätigung oder dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis ohne Abzug innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Kommt der Vertragspartner in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, Verzugszinsen zu fordern. Falls wir in der Lage sind einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, sind wir berechtigt, diesen geltend zu machen.

Das Recht, Zahlungen zurückzuhalten oder mit Gegenansprüchen aufzurechnen, steht dem Vertragspartner nur insoweit zu, als seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

4. Lieferzeit, Lieferverzögerung

Die Lieferzeit ergibt sich aus den Vereinbarungen der Vertragsparteien. Ihre Einhaltung durch uns setzt voraus, dass alle kaufmännischen und technischen Fragen zwischen den Vertragsparteien geklärt sind und der Vertragspartner alle ihm obliegenden Verpflichtungen oder die Leistung einer Anzahlung erfüllt hat.
Ist dies nicht der Fall, so verlängert sich die Lieferzeit angemessen.

Die Einhaltung der Lieferfrist steht unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Sich abzeichnende Verzögerungen teilen wir so bald als möglich mit.

Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn der Liefergegenstand bis zu ihrem Ablauf unser Werk verlassen hat oder wir die Versandbereitschaft gemeldet haben. Soweit eine Abnahme zu erfolgen hat, ist außen bei berechtigter Annahmeverweigerung der Abnahmetermin maßgebend, Hilfsweise die Meldung der Abnahmebereitschaft.

Werden der Versand bzw. die Abnahme des Liefergegenstandes aus Gründen verzögert, die der Vertragspartner zu vertreten hat, so werden wir ihm, beginnend eine Woche nach Meldung der Versand bzw. Abnahmebereitschaft, die durch die Verzögerung entstandenen Kosten berechnen. Die Gefahr eines zufälligen Unterganges oder einer zufälligen Verschlechterung geht mit Meldung der Versand- bzw. der Abnahmebereitschaft auf den Vertragspartner über.

Ist die Nichteinhaltung der Lieferzeit auf höhere Gewalt, Arbeitskämpfe oder sonstige Ereignisse, die außerhalb unseres Einflussbereiches liegen, zurückzuführen, so verlängert sich die Lieferzeit angemessen. Wir werden dem Vertragspartner den Beginn und das Ende derartiger Umstände baldmöglichst mitteilen.

5. Sonderproduktionen oder Produktionen für Eigenmarken / Privat Label

Bei individuellen Produktionen behalten wir uns vor, dass die Auslieferung pro Artikel eine Über- bzw. Unterlieferung von +- 10% betragen darf. Bei kleinen Aufträgen unter 30 Paar pro Variante beträgt die Über- bzw. Unterlieferung bis zu +- 3 Paar.

Für Materialien die nur in bestimmten Abnahmemengen eingekauft werden können und die für diese Sonderproduktionen eingekauft werden, behalten wir uns vor, diese komplett zu verarbeiten und zu berechnen. Dieses gilt auch dann, wenn die Produktionsmengen wesentlich überschritten werden. Für Sonderanfertigungen (keine Lagerartikel) wird immer ein ca. Liefertermin angegeben. Dieser Liefertermin ist für die Strumpf Dirks GmbH nicht bindend.

Sollten nach Beendigung einer Zusammenarbeit, bei Zahlungsunfähigkeit oder bei Insolvenz eines Kunden noch Bestände bei uns eingelagert sein, oder sich im Eigentumsvorbehalt der Strumpf Dirks GmbH befinden, sind wir berechtigt diese Ware auch mit Kundenlabel (Branding) an dritte oder in unserem Fabrikverkauf zu veräußern. Ebenfalls sind wir dazu berechtigt, Überproduktionen und BWare für Privat Label Produkte in unserem Fabrikverkauf zu Vertreiben.

6. Lohnketteln und Konfektionieren

Die vereinbarten Preise gelten unter folgenden Voraussetzungen: Die gelieferte Kettelware muss ordnungsgemäß gebündelt sein. Das heißt, dass die Ware in gleicher Richtung zu handlichen Packen gebündelt angeliefert wird. Die Spitze muss eine gut erkennbare Losreihe ohne Strickfehler beinhalten.

7. Nutzungsrechte der Produktionsabbildungen und Texte

Alle Bilder und Inhalte sind Eigentum der Strumpf Dirks GmbH! Das Kopieren, die Nutzung und Veröffentlichung sind nur mit schriftlicher Genehmigung gestattet. Die Nutzung unserer Bilder verpflichtet den Käufer automatisch die angebotenen Artikel der Firma Strumpf Dirks GmbH zu kaufen. Bei Verstößen sind wir nach schriftlicher Verwarnung berechtigt, die Nutzung der Bilder trotz vorherigem Kauf zu untersagen. Die Weitergabe der Daten an Dritte ist untersagt!

8. Mängel

Sollte die von uns gelieferte Ware Material- oder Herstellungsfehler aufweisen, so reklamieren Sie sichtbare Fehler oder Transportschäden spätestens 8 Tage nach dem Erhalt der Ware. Das normale Szenario bei Beanstandungen bzw. Reklamationen wäre wie folgt: Die fehlerhafte Ware sollte schnellstens (innerhalb 8 Tagen) bei uns in Billerbeck angeliefert werden. Die Ware wird von uns überprüft und repassiert. Gegebenenfalls wird die Ware ersetzt die durch unser Verschulden nicht mehr zu verkaufen ist.

9. Artikel und Muster

Die von der Firma Strumpf Dirks GmbH entwickelten oder erworbenen Artikel und Muster bleiben auch nach Weiterverkauf durch unsere Kunden das uneingeschränkte Eigentum der Strumpf Dirks GmbH.

10. Gerichtsstand und Erfüllungsort

Der Gerichtsstand ist in allen Fällen Coesfeld bzw. Münster. Sofern der Vertragspartner Vollkaufmann ist, ist Coesfeld Gerichtsstand, wir sind jedoch berechtigt, den Vertragspartner auch an seinem Wohnsitz zu verklagen.

11. Salvatoresche Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages rechtsunwirksam sein oder werden oder sich in dem Vertrag Lücken ergeben, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht berührt werden.

Die Parteien haben sich vielmehr so zu verhalten, dass der angestrebte Zweck erreicht wird und alles zu tun, was erforderlich ist, damit die Teilunwirksamkeit unverzüglich behoben wird. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen oder zur Auffüllung von Lücken soll eine angemessene Regelung gelten, die – soweit rechtlich zulässig – dem am nächsten kommt, was die Vertragsschließenden gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck gewollt haben würden, sofern sie die Nichtigkeit oder die nicht getroffene Regelung bedacht hätten. Beruht die Unwirksamkeit einer Bestimmung auf dem darin angegebenen oder dem nicht angegebenen Maß der Leistung oder der Zeit (Frist oder Termin), so tritt ein dem Gewollten möglichst nahe kommendes, rechtlich zulässiges Maß der Leistung oder der Zeit (Frist oder Termin) an die Stelle des Vereinbarten.

Billerbeck den 01.10.2018

Strumpf Dirks GmbH · Friethöfer Kamp 1 · 48727 Billerbeck – Germany

Amtsgericht Coesfeld HRB 11334 · Geschäftsführer: Dietmar Dirks